Betriebsratsanhörung: Ohne Beteiligung keine wirksame Kündigung

Ausgangslage


Ein Arbeitgeber möchte einem Mitarbeiter ordentlich kündigen. Im Betrieb besteht ein Betriebsrat.

Rechtlicher Rahmen


Nach § 102 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über die Kündigungsgründe informieren; eine Kündigung ohne Anhörung ist unwirksam. Der Betriebsrat hat eine Woche Zeit, zur beabsichtigten Kündigung Stellung zu nehmen, bei außerordentlicher Kündigung drei Tage. Er kann der Kündigung aus bestimmten Gründen widersprechen, etwa wenn die Sozialauswahl nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde oder der Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann.


Handlungsalternativen

Vollständige Anhörung durchführen                    
Kriterien für die Entscheidung: Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat alle Informationen geben (Personendaten, Kündigungsart, Begründung). Der Zeitrahmen von sieben Tagen (bzw. drei Tagen) ist einzuhalten.

Abwarten der Stellungnahme                               
Kriterien für die Entscheidung: Wird die Frist nicht eingehalten, darf die Kündigung erst nach Ablauf der Frist ausgesprochen werden, andernfalls ist sie unwirksam.

Bei Widerspruch des Betriebsrats                         
Kriterien für die Entscheidung: Der Arbeitgeber kann die Kündigung dennoch aussprechen, muss jedoch den Widerspruch beachten. Der Arbeitnehmer hat dann ein Recht auf Weiterbeschäftigung bis zum Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens. 


Dokumentieren Sie lückenlos, wann der Betriebsrat angehört wurde, welche Unterlagen übergeben wurden und wie der Betriebsrat reagiert hat. Fehler in der Anhörung führen häufig zum Prozessverlust.

Haftungsausschluss

Der Inhalt dieses Blogbeitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Vor dem Hintergrund der Komplexität und des ständigen Wandels der Rechtsmaterie schließen wir die Haftung und Gewähr für den Inhalt dieses Blogbeitrages aus. Dieser Blogbeitrag ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater.

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