Betriebsübergang nach § 613a BGB: Information und Widerspruchsrecht

Ausgangslage

Im Zuge einer Unternehmensübernahme soll ein Betriebsteil verkauft werden.  Die Geschäftsführung möchte wissen, welche Pflichten gegenüber den Mitarbeitenden bestehen.

Rechtlicher Rahmen

§ 613a BGB bestimmt, dass bei einem Betriebsübergang die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen automatisch auf den neuen Inhaber übergehen. Der bisherige oder der neue Arbeitgeber muss die betroffenen Beschäftigten in Textform über den Zeitpunkt, den Grund, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen sowie die geplanten Maßnahmen informieren. Die Mitarbeitenden haben das Recht, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses binnen eines Monats nach Zugang der Unterrichtung zu widersprechen. Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt. Arbeitnehmerrechte wie Arbeitsbedingungen und Betriebszugehörigkeit bleiben erhalten.

Handlungsalternativen:                                                          

Fortführung des Betriebsübergangs                   
Kriterien für die Entscheidung: Sicherstellen, dass die wirtschaftliche Einheit identitätsbewahrend übergeht (Personal, Organisation, Betriebsmittel). Alle Mitarbeitenden müssen korrekt informiert werden.

Anpassung der Arbeitsbedingungen                  
Kriterien für die Entscheidung: Änderungen sind nur mit Zustimmung der Beschäftigten oder über eine Änderungskündigung möglich; andernfalls bleiben die bisherigen Bedingungen bestehen.

Widerspruch der Arbeitnehmer                         
Kriterien für die Entscheidung: Ein Arbeitnehmer kann dem Übergang widersprechen und beim bisherigen Arbeitgeber bleiben; der Arbeitgeber muss prüfen, ob er dort weiterbeschäftigen kann. Ggf. betriebsbedingte Kündigung bei Wegfall des Arbeitsplatzes.


Erstellen Sie ein schriftliches Unterrichtungsschreiben, das alle gesetzlichen Punkte enthält. Fehlerhafte oder unterlassene Unterrichtung kann zu Schadensersatzansprüchen und Nachhaftung führen. Berücksichtigen Sie tarifliche und betriebliche Regelungen sowie Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat.

Haftungsausschluss

Der Inhalt dieses Blogbeitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Vor dem Hintergrund der Komplexität und des ständigen Wandels der Rechtsmaterie schließen wir die Haftung und Gewähr für den Inhalt dieses Blogbeitrages aus. Dieser Blogbeitrag ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater.

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