Diskriminierung und Belästigung vermeiden: Pflichten nach dem AGG

Ausgangslage

In einem Betrieb kommt es zu Beschwerden wegen rassistischer Bemerkungen. Die Unternehmensleitung möchte wissen, welche Pflichten sie hat und welche Maßnahmen sie ergreifen sollte.

Rechtlicher Rahmen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgeber, ihre Beschäftigten vor Benachteiligungen aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität zu schützenDie Pflichten reichen von Präventionsmaßnahmen über Sofortmaßnahmen bis zu organisatorischen Pflichten, und Beschäftigte haben einen Anspruch auf diese Maßnahmen. Arbeitgeber müssen ihre Belegschaft über die Unzulässigkeit von Benachteiligungen unterrichten und eine Beschwerdestelle einrichten; jede Beschwerde ist zu prüfen und das Ergebnis mitzuteilen.

Bei einer Benachteiligung müssen angemessene und erforderliche Maßnahmen ergriffen werden, etwa Abmahnung, Versetzung oder Kündigung; bei schwerwiegenden Fällen kann sogar eine außerordentliche Kündigung erforderlich sein. Wird nichts unternommen, können Beschäftigte ihre Arbeit verweigern, ohne dass der Lohn entfällt. Verstöße gegen das AGG können zu Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen führen.

Handlungsalternativen:

Präventive Schulungen und Verhaltenskodex                                          
Kriterien für die Entscheidung: Vermitteln Sie regelmäßig die Inhalte des AGG und erstellen Sie klare  Richtlinien gegen Diskriminierung. Wichtig sind Sensibilisierung und eine  offene Unternehmenskultur.

Einrichtung einer Beschwerdestelle
Kriterien für die Entscheidung: Gesetzlich erforderlich; Beschäftigte müssen sich dort beschweren können. Die Stelle sollte neutral sein und das Verfahren transparent gestalten.

Reaktion auf konkreten Vorfall
Kriterien für die Entscheidung: Erforderliche Maßnahmen reichen von Verwarnung über Abmahnung bis zur Kündigung, abhängig von Schwere und Wiederholungsgefahr. Eine Abwägung der Interessen und eine gründliche Sachverhaltsaufklärung sind notwendig.


Ein umfassendes Antidiskriminierungskonzept und regelmäßige Schulungen reduzieren Risiken. Dokumentieren Sie alle Beschwerden und Maßnahmen sorgfältig; so können Sie bei Streitigkeiten nachweisen, dass Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind.

Haftungsausschluss

Der Inhalt dieses Blogbeitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Vor dem Hintergrund der Komplexität und des ständigen Wandels der Rechtsmaterie schließen wir die Haftung und Gewähr für den Inhalt dieses Blogbeitrages aus. Dieser Blogbeitrag ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater.

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