Homeoffice und mobiles Arbeiten: Rechte und Pflichten
Ausgangslage
Mitarbeitende möchten regelmäßig im Homeoffice oder mobil arbeiten. Der Arbeitgeber ist unsicher, ob es einen Anspruch darauf gibt und wie Sicherheit und Arbeitszeit geregelt werden.
Rechtlicher Rahmen
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch der Arbeitnehmer auf Homeoffice oder mobile Arbeit; ein solcher Anspruch kann sich jedoch aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ergeben. Umgekehrt kann der Arbeitgeber nicht einseitig Homeoffice anordnen. Auch im Homeoffice und bei mobiler Arbeit gelten die gesetzlichen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen; der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die tägliche Arbeitszeit eingehalten und Pausen sowie Sonn- und Feiertagsarbeit beachtet werden. Datenschutz muss auch im Homeoffice gewahrt bleiben; es sind technische Maßnahmen wie VPN-Verbindungen, aktuelle Firewalls und abschließbare Schränke für Papierunterlagen erforderlich. In einer Homeofficevereinbarung sollte der Arbeitgeber ein vertragliches Zutrittsrecht vereinbaren, um den heimischen Arbeitsplatz auf Arbeitsschutz zu prüfen.
Handlungsalternativen:
Einführung von Homeoffice per Betriebsvereinbarung
Kriterien für die Entscheidung: Sinnvoll bei mehreren Mitarbeitenden; regelt Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Kostentragung und Datenschutz. Beteiligung des Betriebsrats erforderlich.
Individualvertragliche Homeoffice-Vereinbarung
Kriterien für die Entscheidung: Für einzelne Mitarbeitende; wichtig sind klare Regelungen zum Arbeitsort, zu Arbeitszeiten, zur Erreichbarkeit und zu technischen Anforderungen.
Ablehnung des Homeoffice-Wunsches
Kriterien für die Entscheidung: Zulässig, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen (z. B. Kundenkontakt, Geheimhaltung). Entscheidung sollte sachlich begründet und dokumentiert werden.
Schaffen Sie eine klare Regelungsbasis. Stellen Sie sicher, dass technische Ausstattung vom Unternehmen bereitgestellt wird und sensible Daten geschützt sind.