Homeoffice und mobiles Arbeiten: Rechte und Pflichten

Ausgangslage

Mitarbeitende möchten regelmäßig im Homeoffice oder mobil arbeiten. Der Arbeitgeber ist unsicher, ob es einen Anspruch darauf gibt und wie Sicherheit und Arbeitszeit geregelt werden.

Rechtlicher Rahmen

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch der Arbeitnehmer auf Homeoffice oder mobile Arbeit; ein solcher Anspruch kann sich jedoch aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ergeben. Umgekehrt kann der Arbeitgeber nicht einseitig Homeoffice anordnen. Auch im Homeoffice und bei mobiler Arbeit gelten die gesetzlichen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen; der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die tägliche Arbeitszeit eingehalten und Pausen sowie Sonn- und Feiertagsarbeit beachtet werden. Datenschutz muss auch im Homeoffice gewahrt bleiben; es sind technische Maßnahmen wie VPN-Verbindungen, aktuelle Firewalls und abschließbare Schränke für Papierunterlagen erforderlich. In einer Homeofficevereinbarung sollte der Arbeitgeber ein vertragliches Zutrittsrecht vereinbaren, um den heimischen Arbeitsplatz auf Arbeitsschutz zu prüfen.

Handlungsalternativen:

Einführung von Homeoffice per Betriebsvereinbarung                              
Kriterien für die Entscheidung: Sinnvoll bei mehreren Mitarbeitenden; regelt Arbeitszeit, Erreichbarkeit, Kostentragung und Datenschutz. Beteiligung des Betriebsrats erforderlich.

Individualvertragliche Homeoffice-Vereinbarung                                   
Kriterien für die Entscheidung: Für einzelne Mitarbeitende; wichtig sind klare Regelungen zum Arbeitsort, zu Arbeitszeiten, zur Erreichbarkeit und zu technischen Anforderungen.

Ablehnung des Homeoffice-Wunsches              
Kriterien für die Entscheidung: Zulässig, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen (z. B. Kundenkontakt, Geheimhaltung). Entscheidung sollte sachlich begründet und dokumentiert werden.


Schaffen Sie eine klare Regelungsbasis. Stellen Sie sicher, dass technische Ausstattung vom Unternehmen bereitgestellt wird und sensible Daten geschützt sind.

Haftungsausschluss

Der Inhalt dieses Blogbeitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Vor dem Hintergrund der Komplexität und des ständigen Wandels der Rechtsmaterie schließen wir die Haftung und Gewähr für den Inhalt dieses Blogbeitrages aus. Dieser Blogbeitrag ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater.

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