Neufassung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO)
Die Neufassung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) wird einige Änderungen des bisherigen Bauordnungsrechts für Hamburg mit sich bringen.
Das sogenannte „Gesetz zum Neuerlass der Hamburgischen Bauordnung sowie zur Änderung des Hamburgischen Abwassergesetzes“ vom 6. Januar 2025 wurde zwischenzeitlich im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet (HmbGVBl. 2025, S. 93). Damit sind die formalen Hürden des Gesetzgebungsverfahrens zwar genommen, trotzdem wird das neue Recht – zumindest überwiegend - erst ab Januar 2026 gelten. Dies bestimmt das nunmehr verkündete Gesetz selbst in dessen Artikel 5. abzuwarten bleibt, ob der Senat von der Möglichkeit Gebrauch machen wird, einzelne Verordnungen zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen bereits vor dem Jahr 2026 zu aktualisieren und neu zu erlassen. Diese Möglichkeit hätte der Senat, da die Verordnungsermächtigung aus § 85 der HBauO-neu abweichend von den übrigen Vorschriften bereits in Kraft getreten ist.
Im Übrigen wird die Hamburgische Bauordnung vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563) in der geltenden Fassung noch für das Jahr 2025 zur Anwendung kommen.