Gründung einer GbR – Tipps zum Gesellschaftsvertrag

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der einfachsten und flexibelsten Gesellschaftsformen in Deutschland. Für die Gründung und den Fortbestand einer GbR sind - anders als es bei einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH der Fall ist – stets eine Mehrzahl von Gesellschaftern voraus. Mindestens zwei Personen sind also für die Gründung einer GbR erforderlich. Die Gründung einer GbR erfordert grundsätzlich nicht viel Formalität, jedoch ist ein gut ausgearbeiteter Gesellschaftsvertrag unerlässlich.
 

Was ist ein Gesellschaftsvertrag? 

Der Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt, ist das zentrale Dokument einer GbR. Er regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter und legt die Grundlagen für die Zusammenarbeit fest. Es ist zwar nicht vorgeschrieben, dass ein Gesellschaftsvertrag schriftlich abgefasst wird, dies ist jedoch dringend zu empfehlen, um Missverständnisse zu vermeiden.
 

Wichtige Inhalte des Gesellschaftsvertrags:

Gesellschafter: Nennen Sie alle Gesellschafter und deren Beiträge (z.B. Geld oder auch Sachwerte).

Zweck der GbR: Definieren Sie den Unternehmenszweck klar und präzise.

Gewinn- und Verlustverteilung: Legen Sie fest, wie Gewinne und Verluste unter den Gesellschaftern verteilt werden.

Vertretung: Bestimmen Sie, wer die GbR nach außen vertritt.

Austritt und Kündigung: Regeln Sie die Modalitäten für den Austritt eines Gesellschafters.
 

Tipps:

Überprüfen Sie den Gesellschaftsvertrag regelmäßig und passen Sie ihn an Veränderungen an.

Die Gründung und das Zusammenwirken in einer GbR kann unkompliziert sein, wenn die Gesellschafter von Anfang an klare Vereinbarungen treffen.

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