Investieren oder bremsen? Gesellschafterstreit über Expansion und Finanzierung: Ihre Handlungsoptionen im Überblick

Ein häufiger Auslöser für Gesellschafterstreitigkeiten sind unterschiedliche Vorstellungen über die künftige Ausrichtung des Unternehmens. Besonders häufig betreffen die Konflikte Fragen der Unternehmensstrategie, der Gewinnverwendung und der Investitionspolitik. Gerade wenn für das Unternehmenswachstum erhebliche Mittel gebunden werden müssen, prallen unterschiedliche Risikoprofile – Risikobereitschaft versus Risikovermeidung – aufeinander.

 

Typische Konstellation

  • Expansionspläne:
    Ein Gesellschafter möchte das Produktportfolio erweitern oder neue Märkte erschließen, während andere eine Konzentration auf das Kerngeschäft bevorzugen.

  • Finanzierung:
    Diskussionen über Fremdfinanzierungen, Kapitalerhöhungen oder hohe Investitionen können zu Auseinandersetzungen führen.

  • Risikoprofil:
    Unterschiedliche Mentalitäten im Hinblick auf Schulden, Innovationsgeschwindigkeit oder Unternehmenskultur führen zu Polarisierungen.

  • Investitionsentscheidungen:
    Konflikte entstehen, wenn Uneinigkeit über die Höhe, Art oder den Ort der Investitionen besteht

     

Rechtliche Einordnung

Die Geschäftsführung ist für die laufenden Geschäfte zuständig; strategische Grundsatzentscheidungen bedürfen hingegen eines Gesellschafterbeschlusses. Nach § 46 Nr. 1 GmbHG gehört zu den ureigenen Aufgaben der Gesellschafterversammlung auch die Entscheidung über den Jahresabschluss und die Verwendung des Gewinns. Stimmen die Gesellschafter nicht überein, kann der Konflikt in einer Pattsituation enden. Die Geschäftsführung ist an die Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden; eigenmächtige, von Beschlüssen abweichende Investitionsentscheidungen können eine Haftung der Geschäftsführung begründen.

 

Handlungsempfehlung für Gesellschafter

  1. Klare Zuständigkeiten:
    Definieren Sie innerhalb des Gesellschaftsvertrags, welche Investitionen die Zustimmung der Gesellschafter erfordern.

  2. Business-Plan und Finanzplanung:
    Stellen Sie eine transparente Planung auf, welche Risiken und Chancen aufzeigt.

  3. Konfliktlösung: 
    Bei tiefgreifenden Meinungsverschiedenheiten kann eine neutrale Moderation helfen, die Interessen aufeinander abzustimmen und Konflikte frühzeitig zu lösen.

  4. Notgeschäftsführung im Ernstfall:
    Wird eine wesentliche Maßnahme blockiert und droht der Gesellschaft ein erheblicher Schaden, kommt als ultima ratio ein Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Notgeschäftsführers in Betracht.

     

Häufig gestellte Fragen

Wer entscheidet über Investitionen?
Über Grundsatzentscheidungen (beispielsweise Erwerb eines Unternehmens, größere Investitionen) entscheidet die Gesellschafterversammlung. Laufende Maßnahmen können vom Geschäftsführer umgesetzt werden, sofern sie im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs liegen.

Was kann ich tun, wenn mein Mitgesellschafter alle Investitionen blockiert? 
Prüfen Sie, ob ein Stimmrechtmissbrauch vorliegt und ob eine gerichtliche Notgeschäftsführung beantragt werden kann. Alternativ kann eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags Abhilfe schaffen.

Wie lassen strategische Konflikte vermieden?
Durch eine klare strategische Ausrichtung, eindeutige Kompetenzzuweisungen innerhalb des Gesellschaftsvertrags sowie regelmäßige Kommunikation können Konflikte frühzeitig entschärft werden.

 

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