Sozialversicherungsstatus Gesellschafter-Geschäftsführer
Das Bundessozialgericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt, welches erhebliche Auswirkungen auf die vertragliche Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Anstellungsverträgen mit Gesellschafter-Geschäftsführern hat. Die Entscheidung betrifft insbesondere die Frage, unter welchen Umständen ein Gesellschafter-Geschäftsführer eine selbstständige Tätigkeit ausübt oder als abhängig Beschäftigter in die gesetzliche Sozialversicherungspflicht einbezogen wird.
Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts zum Aktenzeichen B 12 KR 37/19 R kann es zu einer erweiterten Einbeziehung von Gesellschafter-Geschäftsführern in die gesetzliche Sozialversicherung kommen. Danach setzt eine selbstständige Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers voraus, dass er auf alle wesentlichen Grundlagenentscheidungen der Gesellschaft Einfluss nehmen kann; über die Gesellschafterstellung hinaus ist es nach dem Urteil erforderlich, dass der betroffene Gesellschafter die Rechtsmacht besitzt, durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft bestimmen zu können. Dies bedeutet für den Gesellschafter-Geschäftsführer, dass von einer selbstständigen Tätigkeit in der Regel nur dann ausgegangen werden kann, wenn er eine Mehrheitsbeteiligung hält oder andere gesellschaftsvertragliche Rechte eingeräumt sind, welche es ihm ermöglichen, auf die Gesellschafterversammlung Einfluss zunehmen.
Bitte beachten Sie, dass sich durch diese Änderung rechtliche Konsequenzen für Gesellschafter-Geschäftsführer ergeben können und prüfen Sie Ihren individuellen Sozialversicherungsstatus im Hinblick hierauf.