Vermieterlexikon - Gewerblicher Mietvertrag

Ein gewerblicher Mietvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Vermieter dem Mieter den Gebrauch von Räumlichkeiten zur überwiegend gewerblichen Nutzung überlässt und der Mieter im Gegenzug die vereinbarte Miete zahlt. Die Räumlichkeiten können zum Beispiel als Büro-, Lager-, oder Verkaufsflächen genutzt werden. Somit fallen auch Mietverträge mit freiberuflich tätigen Personen unter den Bereich der Gewerbemiete. Werden die Räume zugleich auch als Wohnung genutzt, ist eine klare Abgrenzung zur Wohnraummiete, da die gesetzlichen Mieterschutzvorschriften nur für Wohnraummietverträge und nicht auch für Gewerbemietverträge gelten. Indizien dafür, welche Vorschriften einschlägig sind, sind unter anderem der Schwerpunkt der Nutzung, aber z.B. auch der vereinbarte Mietzweck.

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