Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren: Pflicht oder Kür?

Viele Gläubiger fragen sich, ob sich die Anmeldung ihrer Forderung in einem Insolvenzverfahren lohnt. Tatsächlich ist die Forderungsanmeldung zwingend erforderlich, wenn Sie am Verteilungserlös teilhaben möchten.

Zur Insolvenztabelle werden alle Insolvenzforderungen angemeldet, also die bis zur Insolvenzeröffnung entstandenen Ansprüche. Ohne Anmeldung verlieren Sie Ihr Recht auf Teilnahme an der Verteilung. Zu unterscheiden sind Insolvenzforderungen, Masseforderungen und nachrangige Forderungen. 
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und den Grund und die Höhe der Forderung belegen. Belege wie Rechnungen, Verträge und Lieferscheine sollten beigefügt werden. Das Insolvenzgericht setzt einen Prüfungstermin fest; eine harte Ausschlussfrist besteht zwar nicht, doch die nachträgliche Anmeldung ist kostenpflichtig. 
Je niedriger die zu erwartende Quote, desto größer die Versuchung, auf eine Anmeldung zu verzichten. Gleichwohl ist sie die einzige Chance, überhaupt eine Zahlung zu erhalten; auch geringe Quoten verbessern die eigene Position gegenüber einem Komplettausfall.

Unternehmer sollten ihre Ansprüche stets anmelden und sich nicht von geringen Quoten abschrecken lassen. Wir helfen Ihnen bei der ordnungsgemäßen Anmeldung und vertreten Ihre Rechte im Prüfungstermin. Wenden Sie sich an uns, um Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren professionell durchzusetzen.

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