Geschäftsführerhaftung und Nachfolgeunternehmen: Chancen für Gläubiger

Nicht selten stehen hinter einer insolventen Gesellschaft handelnde Personen, die für den Schaden verantwortlich sein könnten. Zudem werden Geschäftsmodelle manchmal in neuen Gesellschaften fortgeführt. Welche Möglichkeiten haben Gläubiger in solchen Fällen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Geschäftsführer persönlich haften, etwa wenn er Insolvenzreife verschleppt, verbotene Zahlungen leistet oder betrügerische Handlungen begeht. In solchen Fällen lohnt sich die Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen das Management. Ebenfalls wichtig ist die Analyse, ob das Geschäft unter einer neuen Firma fortgeführt wird. 
Gibt es eine wirtschaftliche Kontinuität, können Forderungen unter Umständen gegen das Nachfolgeunternehmen geltend gemacht werden. Diese komplexe Materie erfordert eine genaue rechtliche Prüfung und Beweissicherung. Die frühzeitige Einschaltung eines Anwalts ermöglicht es, mögliche Haftungs- und Durchgriffstatbestände zu identifizieren und durchzusetzen.

Die Haftung von Geschäftsführern und die Inanspruchnahme von Nachfolgeunternehmen können Ihre Verlustquote erheblich verbessern. Unser Team prüft für Sie die Erfolgsaussichten und begleitet Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung dieser Ansprüche. Sprechen Sie uns an, um potenzielle Haftungsquellen zu nutzen.

Haftungsausschluss

Der Inhalt dieses Blogbeitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Vor dem Hintergrund der Komplexität und des ständigen Wandels der Rechtsmaterie schließen wir die Haftung und Gewähr für den Inhalt dieses Blogbeitrages aus. Dieser Blogbeitrag ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater.

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