Inkasso und gerichtliche Schritte: Forderungseinzug vor und nach Insolvenzeröffnung

Offene Forderungen belasten Ihre Liquidität. Daher sollten Sie nicht erst bis zur Insolvenzeröffnung warten, um Maßnahmen zu ergreifen. Welche Schritte sind sinnvoll, und wie verhalten Sie sich nach Insolvenzeröffnung?

Im Vorfeld einer Insolvenz gilt: Mahnen Sie säumige Kunden zeitnah und nutzen Sie professionelle Inkassodienstleister, wenn notwendig. Grundsätzlich können Sie die hierdurch entstehenden Inkassokosten Ihrem Schuldner zusätzlich auferlegen, wenn sich dieser mit der geschuldeten Leistung (Zahlung) in Verzug befindet. Grundsätzlich kommt Ihr Kunde in Leistungsverzug, wenn Sie diesem nach Fälligkeit Ihrer Forderung zusätzlich eine Mahnung für die noch unbezahlte Forderung aussprechen. 
Sollte der Kunde auf diese Mahnung hin nicht zahlen, können diesem die zur Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten auferlegt werden. Sollte sich die Fälligkeit Ihrer Forderung kalendermäßig bestimmen lassen, z.B. bei einer Rechnung zahlbar bis zum 15. September, käme Ihr Kunde sogar bereits mit Ablauf dieses Datums, d.h. ohne zusätzliche Mahnung, in Zahlungsverzug. Sollten Sie und Ihr Kunde beide Unternehmer im Sinne des BGB sein, käme Ihr Kunde zudem spätestens dann in Verzug, wenn dieser nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung an Sie leistet. Durch ein konsequentes Forderungsmanagement und gegebenenfalls gerichtliche Mahn- oder Klageverfahren können Sie Außenstände teilweise noch vor der Insolvenz realisieren. Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, müssen allerdings Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingestellt werden.


Jetzt bleibt nur noch die Anmeldung zur Insolvenztabelle. Prüfen Sie dennoch, ob bestimmte Sicherungsrechte (Eigentumsvorbehalt, Bürgschaften, Garantien) bestehen. Die Kosten für Inkasso und gerichtliche Maßnahmen sollten stets im Verhältnis zur voraussichtlichen Befriedigungsquote stehen. Eine qualifizierte Einschätzung bewahrt Sie vor unverhältnismäßigen Ausgaben.

Ein professionelles Forderungsmanagement erhöht die Chance, offene Beträge einzuziehen, bevor eine Insolvenz eintritt. Nach Insolvenzeröffnung kommt es auf die richtige Strategie an. Unsere Kanzlei unterstützt Sie sowohl beim vorgerichtlichen Inkasso als auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren. Nehmen Sie Kontakt auf, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen.

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Der Inhalt dieses Blogbeitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Vor dem Hintergrund der Komplexität und des ständigen Wandels der Rechtsmaterie schließen wir die Haftung und Gewähr für den Inhalt dieses Blogbeitrages aus. Dieser Blogbeitrag ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater.

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