Insolvenzquote: Lohnt sich die Forderungsanmeldung?

Die durchschnittliche Insolvenzquote bei Unternehmensinsolvenzen in Deutschland liegt im unteren einstelligen Prozentbereich. Dennoch kann sich eine Forderungsanmeldung lohnen.

Die Insolvenzquote ergibt sich aus dem Verhältnis von Insolvenzmasse zu den angemeldeten Forderungen und wird erst nach Abschluss der Verwertung berechnet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts betrug die durchschnittliche Befriedigungsquote bei Unternehmensinsolvenzen, die bis Ende 2018 abgeschlossen wurden, nur rund 6,1 Prozent bei Verbraucherinsolvenzen sogar nur 1,8 Prozent.


Das bedeutet, dass Gläubiger häufig über 90 Prozent ihrer Forderungen abschreiben müssen. Gleichwohl gab es spektakuläre Einzelfälle, in denen eine Quote von 100 Prozent erreicht wurde; solche Ergebnisse sind aber die Ausnahme. Studien und Erfahrungswerte zeigen zudem, dass viele Gläubiger im Durchschnitt zwischen 2 und 10 Prozent ihrer Forderungen erhalten.
Die Höhe der zu erwartenden Befriedigungsquote beeinflusst auch die Frage, ob es sich für Sie als Insolvenzgläubiger lohnt, nach Bestreiten einer von Ihnen angemeldeten Insolvenzforderung durch den Insolvenzverwalter oder einen anderen Insolvenzgläubiger, die Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle durch Klageerhebung weiter zu verfolgen. Bei einer sehr niedrigen Befriedigungsquote übersteigen die Prozesskosten schnell den möglichen Ertrag. Da die Anmeldung selbst vergleichsweise kostengünstig ist, empfiehlt es sich, Forderungen grundsätzlich anzumelden, um zumindest einen Anteil der Forderung zu sichern.

Auch wenn die Befriedigungsquote niedrig ist, ist die Forderungsanmeldung oft die einzige Möglichkeit, einen Teil Ihrer Forderungen zu erhalten.
Wir prüfen für Sie, ob und in welchem Umfang sich eine Anmeldung und gegebenenfalls eine gerichtliche Auseinandersetzung lohnen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Einschätzung.

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