Sofortmaßnahmen bei der Insolvenz eines Kunden

Die Nachricht über die Insolvenz eines Kunden löst häufig Schockstarre aus. Doch gerade jetzt kommt es auf rasches Handeln und die richtige Strategie an, um das eigene Unternehmen zu schützen.

Bewahren Sie zunächst Ruhe und prüfen Sie, ob Sie Eigentumsvorbehalte vereinbart haben. Bei einem einfachen Eigentumsvorbehalt sind Sie grundsätzlich berechtigt, die gelieferten Waren vom Insolvenzverwalter herauszuverlangen. Dokumentieren Sie den aktuellen Bestand beim Kunden sorgfältig, ohne unbefugt dessen Geschäftsräume zu betreten. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zum Insolvenzverwalter auf und legen Sie diesem alle relevanten Unterlagen (Verträge, Liefer- und Begleitpapiere) vor. Vermeiden Sie es, Waren eigenmächtig abzuholen, da dies strafrechtliche Konsequenzen haben kann. 

Sofern eine verlängerte Eigentumsvorbehaltsklausel vereinbart wurde, sind Sie vor Weiterverkauf der Ware berechtigt, diese bei Ihrem Kunden abzuholen, und nach Weiterverkauf der Ware berechtigt, die hierdurch entstandene Kaufpreisforderung einzuziehen. Sollte diese Kaufpreiszahlung bereits an den Insolvenzschuldner geleistet worden sein, sind Sie unter Umständen berechtigt, an den Erlösen aus diesem Verkauf beteiligt zu werden. Nehmen Sie auch in diesen Fällen frühzeitig Kontakt zum Insolvenzverwalter auf, legen Sie diesem alle relevanten Unterlagen (Verträge, Liefer- und Begleitpapiere, Nachweis des Weiterverkaufs) vor und machen die vorgenannten Rechte geltend. Vermeiden Sie es auch hier unbedingt, Waren eigenmächtig abzuholen und strafrechtliche Konsequenzen zu riskieren. 

Vergessen Sie zudem nicht, Ihre Forderung rechtzeitig zur Insolvenztabelle anzumelden und prüfen Sie gegebenenfalls, ob Geschäftsführer haftbar zu machen sind oder ein Nachfolgeunternehmen existiert.


Ein planvolles Vorgehen schützt Ihre Ansprüche und vermeidet teure Fehler. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und der Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter. Kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam die bestmögliche Strategie für Ihr Unternehmen festlegen können.

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Der Inhalt dieses Blogbeitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Vor dem Hintergrund der Komplexität und des ständigen Wandels der Rechtsmaterie schließen wir die Haftung und Gewähr für den Inhalt dieses Blogbeitrages aus. Dieser Blogbeitrag ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater.

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