Mietrückkauf statt Nießbrauch oder Wohnrecht – eine Alternative für private Eigentümer und Käufer
Wer eine Immobilie übergeben möchte, steht häufig vor der Frage: Nießbrauch, Wohnrecht oder doch eine andere Lösung? Ein in der Praxis zunehmend an Relevanz gewinnendes Modell ist der Mietrückkauf zwischen privaten Eigentümern und Käufern.
Ein Mietrückkauf kann für private Eigentümer und auch für private Käufer eine Alternative zu Nießbrauch oder Wohnrecht sein, insbesondere, wenn Flexibilität und Finanzierbarkeit im Vordergrund stehen: Die Immobilie wird verkauft, aber durch einen Mietvertrag zurück gemietet. Dadurch bleibt die bisherige Eigentümerin im Objekt wohnen, während der Käufer als Vermieter laufende Mieteinnahmen erhält. Anders als Nießbrauch oder Wohnrecht wird das Nutzungsrecht hier nicht dinglich im Grundbuch gesichert, sondern „nur“ schuldrechtlich über den Mietvertrag geregelt. Das schafft mehr Gestaltungsspielraum (z. B. bei Laufzeit, Miethöhe und Instandhaltung), bedeutet aber auch weniger Schutz als ein eingetragener Nießbrauch oder ein Wohnrecht. Gerade wegen dieser Unterschiede in Absicherung, Flexibilität und Finanzierbarkeit vor dem Hintergrund der langfristigen Bindung sollte ein Mietrückkaufmodell immer rechtlich und steuerlich im Einzelfall geprüft werden.
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