Geplante Erbschaftsteuerreform der SPD

14.01.2026 von: Jan Kippri

Am 13.01.2026 hat die SPD ihr Konzept „FAIRerben“ vorgestellt. Ziel ist es, kleinere und mittlere Erbfälle zu entlasten und sehr große Vermögen stärker an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen. Im Zentrum steht dabei ein Systemwechsel.

Weg von wiederkehrenden Freibeträgen alle zehn Jahre, hin zu einem lebenslangen Freibetrag mit ergänzenden Sonderregeln für Betriebsvermögen und selbstgenutztes Wohneigentum.

Nach der derzeitigen Rechtslage knüpft das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz die Freibeträge in erster Linie an den Verwandtschaftsgrad. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder profitieren von hohen persönlichen Freibeträgen, die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Auf dieser Grundlage werden in der Praxis häufig langfristige Nachfolgekonzepte aufgebaut, bei denen Vermögen durch wiederholte Schenkungen in zeitlichen Abständen übertragen wird. Ergänzt wird dieses System durch eine gestufte Progression der Steuersätze und durch weitreichende Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen, die bei Einhaltung von Lohnsummen- und Behaltefristen im Ergebnis zu einer weitgehenden oder sogar vollständigen Steuerfreiheit führen können.

Das SPD-Konzept setzt an mehreren Punkten an. Kernstück ist ein lebenslanger Freibetrag von 1 Mio. Euro pro Person, der sich nach den bisher bekannten Eckdaten in einen größeren Anteil für Erwerbe innerhalb der Familie und einen kleineren Anteil für Erwerbe außerhalb der engen Familie aufteilt. Alle Erbschaften und Schenkungen würden im Grundsatz auf diesen lebenslangen Rahmen angerechnet; eine automatische „Rücksetzung“ des Freibetrags nach zehn Jahren wäre nicht mehr vorgesehen. Daneben ist für Unternehmensvermögen ein spezieller Unternehmensfreibetrag von 5 Mio. Euro geplant. Werte bis zu dieser Schwelle sollen privilegiert werden, darüber hinaus wäre künftig eine reguläre Besteuerung vorgesehen. Zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen soll die Möglichkeit bestehen, die Steuer über einen längeren Zeitraum – im Gespräch sind bis zu 20 Jahre – zu entrichten. Schließlich kündigt die SPD an, selbstgenutztes Wohneigentum weiterhin zu begünstigen, wenn die Erbin oder der Erbe die Immobilie selbst bewohnt; die genaue Ausgestaltung bleibt dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.

Im Vergleich zum geltenden Recht ergeben sich mehrere Spannungsfelder. Der Übergang vom Zehn-Jahres-System zu einem lebenslangen Freibetrag verändert die Logik der Nachfolgeplanung grundlegend. Für Personen mit größerem Vermögen, die heute auf wiederholte Schenkungen in Abständen setzen können, kann dies langfristig zu einer höheren kumulierten Steuerbelastung führen. Auch im Bereich des Betriebsvermögens verschiebt sich der Schwerpunkt: Während bisher bei Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen in vielen Fällen eine weitgehende Verschonung möglich ist, würde der geplante Unternehmensfreibetrag von 5 Mio. Euro für darüber hinausgehende Werte zu einer spürbaren Besteuerung führen, selbst wenn die Zahlung gestreckt werden kann. Für kapitalintensive mittelständische Unternehmen kann dies zusätzliche Finanzierungserfordernisse im Erbfall nach sich ziehen.

Hinzu kommen Bewertungs- und Abgrenzungsfragen, insbesondere beim selbstgenutzten Wohneigentum und bei gemischt genutzten Immobilien, sowie die offene Frage, wie Übergangs- und Stichtagsregelungen konkret aussehen werden. Da es sich bislang nur um ein politisches Konzept handelt, bleibt abzuwarten, in welcher Form die Vorschläge in ein Gesetzgebungsverfahren einfließen und welche Anpassungen dort noch vorgenommen werden. Klar ist bereits jetzt, dass die Diskussion um „FAIRerben“ die Struktur der Erbschaftsteuer grundlegend in Frage stellt und für die erbrechtliche und steuerliche Nachfolgeplanung neue Rahmenbedingungen schaffen soll.

Haftungsausschluss

Der Inhalt dieses Blogbeitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Vor dem Hintergrund der Komplexität und des ständigen Wandels der Rechtsmaterie schließen wir die Haftung und Gewähr für den Inhalt dieses Blogbeitrages aus. Dieser Blogbeitrag ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater.

Kontaktformular für unverbindliche Mandatsanfragen

Ich habe die Datenschutzinformationen zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben ausschließlich für die Kontaktaufnahme und für Rückfragen gespeichert werden.

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang