Erwerb und Veräußerung von Unternehmen (Unternehmenstransaktion)

Eine Unternehmenstransaktion erfolgt, unabhängig davon, ob es sich um ein kleines, mittelständisches oder Großunternehmen handelt, in der Regel aus strategischen Überlegungen der beteiligten Parteien, wobei Erwerber- und Veräußerer verschiedene Ziele verfolgen. Der Transaktionsprozess beginnt oftmals mit der Identifikation eines potenziellen Erwerbers oder eines Verkaufsinteresses, bevor der Veräußerungsprozess eingeleitet wird.

Der Erwerber verfolgt mit dem vollständigen oder teilweisen Erwerb eines Unternehmens eine oder mehrere strategische Zielsetzungen, beispielsweise einen Markteintritt, eine Marktexpansion, die Schaffung von Synergien, die Ergänzung oder Erweiterung des bestehenden Geschäftsmodells, den Erwerb technologischer Kompetenz oder die Schaffung eines Wettbewerbsvorteils. Die Verkaufsentscheidung kann ebenfalls durch verschiedene Gründe veranlasst sein; dies sind beispielsweise eine Nachfolgeregelung, der Verkauf eines Teilbetriebs zur Konzentration auf ein Hauptgeschäft, Liquiditätsbeschaffung oder Rückführung von Investitionen.

Mit dem nachstehenden Ablaufplan sollen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, typische Themenbereiche einer Unternehmenstransaktion, ganz gleich, ob es sich um ein kleines, mittelständisches oder Großunternehmen handelt, für einen ersten Überblick skizziert werden. Alternative Formen der Vorbereitung einer Unternehmensveräußerung, wie beispielsweise das sog. Bieterverfahren (einschl. möglicher Vendor Due Diligence) sollen nicht Inhalt der nachstehenden Ausführungen sein.

 

  1. Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA – Non - Disclosure Agreement)

Vor dem Austausch sensibler Informationen wird eine sog. Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement, NDA) abgeschlossen. Ein NDA regelt gezielt, welche Informationen als vertraulich gelten. Dies können Strategien des Unternehmens, Kundenlisten, technische Daten, Produktentwicklungen, Finanzdaten oder andere sensible Informationen sein. Zusätzlich definiert ein NDA den Zweck der Offenlegung der Informationen. Der Informationsempfänger verpflichtet sich vertragsstrafenbewehrt, die vertraulichen Informationen geheim zu halten und sie nur für den innerhalb der Vereinbarung angegebenen Zweck zu verwenden.

 

Typische Regelungsinhalte eines NDA sind:
 

  • Vertragsparteien

Wer soll an die vereinbarte Vertraulichkeit gebunden sein?
 

  • Definition vertraulicher Informationen

Was ist vertraulich, was nicht?
 

  • Verwendungszweck

Wofür dürfen die Informationen verwendet werden?
 

  • Pflichten der empfangenden Partei

Schaffung eines gegenseitigen Pflichtenrahmens
 

  • Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht

Weitergabe der Informationen an Berufsgeheimnisträger (Steuerberater, Rechtsanwälte) bzw. an sonstige Berater, Kreditinstitute
 

  • Dauer der Geheimhaltungsverpflichtung

Vertraulichkeit über die Dauer bzw. die Beendigung der Verhandlungen hinaus
 

  • Folgen eines Verstoßes

Unterlassungsanspruch, Vertragsstrafe
 

  • Rückgabe oder Vernichtung von Informationen

Nach fruchtloser Beendigung der Verhandlungen
 

  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen
 

  • Sonstige Bestimmungen

unternehmensindividuelle bzw. branchenindividuelle Inhalte

 

2. Absichtserklärung (LOI - Letter of Intent), indikatives Angebot

Eine sog. Absichtserklärung dient dem Zweck, bereits vor einem detaillierten Bewertungsverfahren bzw. den finalen Vertragsverhandlungen die Absicht beider Parteien hinsichtlich der geplanten Transaktion und die wesentlichen Bestandteile des beabsichtigten Vertragswerkes festzuhalten. Dies umfasst Informationen betreffend den Umfang der Transaktion, eine denkbare indikative Kaufpreisspanne oder eine Bewertungsmethode, Zahlungsmodalitäten und mögliche Anpassungen, transaktionsbezogenen Zeitplan und die umfassten Vermögenswerte oder Dienstleistungen.

Obwohl der Inhalt eines LOI in der Regel unverbindlich ist, verständigen sich die Parteien darauf, dass einzelnen Klauseln, insbesondere zu Vertraulichkeit und Exklusivität, eine rechtliche Bindungswirkung entfalten. Insgesamt dient der LOI als Grundlage für die weiteren Verhandlungen.

 

Typische Regelungsinhalte eines LOI sind:

  • Parteien der Transaktion

    Wer soll das Unternehmen erwerben?
     

  • Gegenstand der Transaktion

Beschreibung des Zielunternehmens bzw. der Vermögenswerte

Grundzüge der geplanten Struktur (Share Deal, Asset Deal etc.)
 

  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten

Indikativer Kaufpreis oder Preisspanne

Zahlungsweise (z. B. Ratenzahlung, Earn-out)
 

  • Due Diligence

Umfang und Ablauf der Prüfung

Zugriffsrechte auf Unterlagen und Informationen
 

  • Exklusivität (falls vereinbart)

Zeitraum und Bedingungen eines Verhandlungsmonopols
 

  • Verhandlungspflichten und -vorbehalte

Keine rechtliche Bindung (außer für bestimmte Klauseln)

Bedingung der endgültigen Einigung auf den Kaufvertrag
 

  • Zeitplan und weitere Schritte

Meilensteine bis zum Signing und Closing
 

  • Kostenverteilung

Wer trägt welche Kosten der Verhandlungen und Due Diligence, insbesondere im Falle des Abbruchs der Verhandlungen, sowie diejenigen für Notar- und Handelsregister?
 

  • Rechtsverbindlichkeit einzelner Klauseln

Typischerweise verbindlich: Vertraulichkeit, Exklusivität, Kostenregelung

Nicht verbindlich: Haupttransaktionsbedingungen

Keine Verpflichtung zum finalen Vertragsabschluss
 

  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand, ggf. Schiedsgerichtsklausel oder alternative Streitbeilegung

 

3. Due Diligence, eingehende Überprüfung des zum Verkauf stehenden Unternehmens

Bei einer Due Diligence handelt es sich um eine umfassende finanzielle,  wirtschaftliche und rechtliche Prüfung des Zielunternehmens. Sie dient dazu, Chancen und Risiken zu bewerten, bevor eine Transaktion abgeschlossen wird. 

 

Der Interessent überlässt in der Regel eine Liste derjenigen Informationen, welche im Rahmen der Durchführung der Due Diligence überlassen werden sollen. Das Zielunternehmen stellt die erforderlichen Unterlagen digital in einem virtuellen Datenraum oder physisch bereit. Es erfolgt eine Prüfung der bereitgestellten Dokumente dahingehend, ob finanzielle, wirtschaftliche und/oder Risiken bestehen; dies insbesondere in den Bereichen  

  • Gesellschaftsrecht (Gründungsdokumente, Gesellschafterverträge, Organbeschlüsse),

  • Vertragsrecht (Kunden- und Lieferantenverträge, Leasing-, Lizenz- und IP-Verträge),

  • Arbeitsrecht (Arbeitsverträge, Pensionszusagen, Betriebsvereinbarungen)

  • Regulatorik & Compliance (Datenschutz, Umweltauflagen, behördliche Genehmigungen)

  • Geistiges Eigentum, Urheberrechte (IP-Rechte) und IT (Patente, Marken, Softwarelizenzierungen, IT-Sicherheit)

  • Steuern & Finanzen (Jahresabschlüsse, Bilanzen, Steuerbescheide, Verbindlichkeiten, Forderungen)

Ein wesentliches Augenmerk der Prüfung besteht insbesondere auch dahingehend, ob Risiken bestehen, welche die Transaktion gefährden oder innerhalb des Kaufvertrages gesondert abzubilden sind, beispielsweise schwebende Rechtsstreitigkeiten, Compliance-Verstöße, oder ungeklärte IP-Rechte.

 

4. Due Diligence-Report

Die Ergebnisse der Due Diligence werden zusammengefasst in einem sog. Red Flag-Report (Übersicht der wesentlichen Risiken) oder innerhalb eines detaillierten Due Diligence-Berichts, welcher eine umfassende Analyse mit Handlungsempfehlungen vornimmt. 

Weiter erfolgt eine Bewertung der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten dahingehend, ob Garantien, Freistellungen oder Anpassungen innerhalb des Kaufvertrages erforderlich sind bzw. zuvor Umstrukturierungen des Unternehmens zu einer erhöhten Attraktivität des Erwerbs durch den Interessenten führen können bzw. sollen.

 

5. Vertragsverhandlung & Kaufvertrag 

Basierend auf den Ergebnissen der Due Diligence (s.o.) verhandeln die Parteien die finalen Vertragsbedingungen des Kaufvertrages, insbesondere Kaufpreis, Garantien, Haftungsregelungen und etwaige Bedingungen für den Vollzug der Transaktion, in Form eines Anteilskauf- und Abretungsvertrages (Share Deal, SPA - Share Purchase Agreement) oder eines solchen zum Erwerb von Einzelwirtschaftsgütern (Asset Deal, APA – Asset Purchase Agreement).

Typische Regelungsinhalte eines SPA sind:

  • Vertragsparteien

    Wer erwirbt das Unternehmen?

  • Kaufgegenstand

Beschreibung der zu veräußernden Anteile; Zusicherungen, dass der Veräußerer Eigentümer ist und die Anteile frei von Rechten Dritter sind

  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten 

    Festlegung des Kaufpreises und der Zahlungsmodalitäten (Einmalzahlung, Raten, Earn-out, sog. Escrow), ggf. Kaufpreisanpassung (bspw. Closing Accounts, Locked-Box-Mechanismus)

  • Closing-Bedingungen

Bedingungen, die vor dem Übergang des der Unternehmensbeteiligung erfüllt sein müssen (bspw., erforderliche Genehmigungen, Zustimmung Dritter, Ehegattenzustimmung in der Zugewinngemeinschaft, Erfüllung regulatorischer Anforderungen, Fusionskontrollfreigabe)

  • Vollzug (Closing)

Zeit und Ort des Closings; Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten

  • Steuerklausel

  • Garantien und Freistellungen 

Zusicherungen des Verkäufers über die Gesellschaft (bspw. Finanzen, Verträge, geistiges Eigentum)

Mögliche Haftung und Freistellung für Verstöße gegen Garantien

  • Verkäuferpflichten nach dem Closing 

Unterstützungspflichten des Verkäufers, Wettbewerbsverbote

  • Haftung und Schadenersatz 

  • Geheimhaltung und Vertraulichkeit 

Typische Regelungsinhalte eines APA sind:

  • Vertragsparteien

  • Gegenstand der Transaktion

  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten

  • Übergang von Verbindlichkeiten

  • Closing-Bedingungen

  • Garantien und Zusicherungen 

  • Freistellungen und Haftung

  • Übergang von Mitarbeitern (sofern relevant)

  • Wettbewerbsverbote und Vertraulichkeit

  • Sonstige Regelungen

 

 

6. Post-Merger-Integration

Nach der Übernahme durch den Veräußerer beginnt die Integration des Zielunternehmens in die Strukturen des Erwerbers. Dazu gehören operative, personelle und kulturelle Anpassungen zur Sicherung des Transaktionserfolgs.

 

Haftungsausschluss

Der Inhalt dieses Blogbeitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Vor dem Hintergrund der Komplexität und des ständigen Wandels der Rechtsmaterie schließen wir die Haftung und Gewähr für den Inhalt dieses Blogbeitrages aus. Dieser Blogbeitrag ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater.

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