Englische Verfahren und besserer Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Prozess: Das Justizstandort-Stärkungsgesetz
Am 01. April 2025 werden Regelungen zur Einführung von sogenannten „Commercial Courts“ in Deutschland sowie der Ermöglichung der Prozessführung vor Landgerichten in englischer Sprache in Kraft treten. Das sogenannte „Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz)“ wurde am 10. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2024 I Nr. 302).
Die Zivilprozessordnung wird in diesem Zuge ein neues, wiederbelebtes „Buch 6“ erhalten mit Abschnitten zu „Englischsprachigen Verfahren“ (§§ 606 ff ZPO-neu) und den „Verfahren vor den Commercial Courts und den Commercial Chambers“ (§§ 610 ff ZPO-neu).
Mit der Einführung eines neuen § 273a ZPO wurde zudem mit dem Justizstandort-Stärkungsgesetz eine Regelung zur Verbesserung von Geschäftsgeheimnissen im Rahmen eines Zivilprozesses eingeführt. Das Gericht kann danach auf Antrag einer Partei streitgegenständliche Informationen ganz oder teilweise als geheimhaltungsbedürftig einstufen, wenn diese ein Geschäftsgeheimnis nach § 2 Nummer 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sein können. Diese neue Regelung wird auch für Gerichtsverfahren anwendbar sein, die vor dem 01. April 2025, also dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes, bereits anhängig waren. Dies regelt die Übergangsvorschrift in § 37b EGZPO.