Pflegeeinrichtungen: Betriebsaufgabe, Sanierung, Insolvenz?
Durch schnelle und effektive Vergütungsverhandlungen Finanzierungslücken vorbeugen!
Pflegeeinrichtungen stehen derzeit vor noch nie dagewesenen Herausforderungen, die zahlreiche Einrichtungen erheblich unter Druck setzen. Es drohen in der Folge Schließungen und Insolvenzen. Dies ist vor dem Hintergrund eines allgemein hohen und weiter steigenden Pflegebedarfs in der Bevölkerung eine sozialwirtschaftliche und auch gesellschaftliche Katastrophe.
Unter anderem führen Zahlungsverzögerungen seitens der Kostenträger, nicht refinanzierte Kostensteigerungen, insbesondere bei Personal und Energie, Umsatzrückgänge aufgrund eingeschränkter Leistungsangebote infolge von Fachkräftemangel sowie hohe Kosten für die Finanzierung der Pflegeimmobilien zu dieser Fehlentwicklung. Auch eine niedrige Belegungsrate, steigende Kosten durch die Pflegereformen oder eine zu geringe Vergütung der Pflegeleistungen durch die Kranken- und Pflegekassen sind hierfür verantwortlich. Hinzu kommen eigenverschuldete Gründe wie unzureichende Organisation und Fehlmanagement in den Pflegeeinrichtungen.
Die Folge sind Einrichtungsschließungen: im Jahr 2023 meldeten täglich ungefähr zwei Einrichtungen Schließung, Insolvenzen oder Angebotsreduzierung an, im Jahr 2024 war noch etwa eine Einrichtung täglich betroffen.
Die Vergütungsverhandlungen gestalten sich zunehmend schwierig, führen zu Schiedsstellenverfahren oder gerichtlichen Auseinandersetzungen und verschärfen die Liquiditätslage der Einrichtungen und Träger weiter. Die zeitlich verzögerten Verhandlungen mit Kostenträgern und die damit verbundenen gestiegenen Kosten bringen zahlreiche Betreiber an ihre Liquiditätsbelastungsgrenze. Darüber hinaus ist in vielen Aufsichtsbehörden die Wichtigkeit bei der Zeiteinsparung bei bürokratischen Tätigkeiten des Pflegepersonals, z.B. Anfertigung von kleinteiligen Einträgen in die Pflegedokumentation lediglich zum Nachweis für die Aufsichtsbehörde, noch nicht angekommen.
Bei den Kostenträgern deutet sich ob dieser offensichtlichen Probleme langsam ein Umdenken an. Erste Bundesländer, z.B. Bayern, ermöglichen inzwischen eine Absenkung der Auslastungsgrenze bei nachgewiesener Minderauslastung.
Darüber hinaus arbeitet z.B. Bayern in Zusammenarbeit mit dem Medizinisch Technischen Dienst der Krankenkassen konkret an der Entbürokratisierung der Pflege, um die Pflegeeinrichtungen bei dem wichtigen Ziel, die Arbeitszeit der Mitarbeiter überwiegend in die Pflege der Bewohner und nicht in deren Dokumentation zu investieren, zu unterstützen.
Ihre Pflegeeinrichtung steht ebenfalls vor finanziellen Herausforderungen? Wir beraten seit mehreren Jahren erfolgreich Pflegeeinrichtungen und unterstützen diese unter anderem bei dem Abschluss von auskömmlichen Vergütungsvereinbarungen mit den Kostenträgern.
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