Abberufung (Arbeitsrecht)

  • Definition: Abberufung bezeichnet die vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses eines leitenden Angestellten oder Geschäftsführers durch den Arbeitgeber. Die Abberufung kann arbeitsrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Folgen haben.
  • Praxisbeispiel: Ein Geschäftsführer wird wegen Pflichtverletzungen mit sofortiger Wirkung abberufen; gleichzeitig wird er als Arbeitnehmer fristlos gekündigt.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kündigungsschutz, Geschäftsführerhaftung, Abfindung.

Welche Formalitäten sind zu beachten?

Bei GmbH-Geschäftsführern muss die Abberufung durch Gesellschafterbeschluss erfolgen.

Kann eine Abberufung fristlos erfolgen?

Ja, bei wichtigem Grund; ansonsten gelten vertragliche Regelungen.

Hat die Abberufung Einfluss auf das Wettbewerbsverbot?

Das vertragliche Wettbewerbsverbot bleibt bestehen, sofern vereinbart.

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