Abfindung (Arbeitsrecht)

  • Definition: Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie dient der Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes.
  • Praxisbeispiel: Nach einer betriebsbedingten Kündigung einigt sich der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer vor Gericht auf eine Abfindung in Höhe von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kündigungsschutz, Sozialplan, Sozialversicherungsbeiträge.

Besteht Anspruch auf Abfindung?

Nicht automatisch; sie wird häufig im Zuge eines Aufhebungsvertrags oder Sozialplans gezahlt.

Wie wird die Abfindung versteuert?

Sie unterliegt der Fünftelregelung zur Steuerermäßigung.

Wirkt sich eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld aus?

Ja, bei Sperrzeit oder Ruhenszeit können Leistungsansprüche verschoben werden.

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