Abfindung Erbfolge

  • Definition: Im Erbrecht bezeichnet die Abfindung eine Zahlung an einen Erben oder Pflichtteilsberechtigten, der im Gegenzug auf seine Ansprüche verzichtet. Sie dient der schnellen Vermögensübertragung und Konfliktvermeidung.
  • Praxisbeispiel: Ein Sohn erhält eine Geldsumme als Abfindung, damit die Tochter alleinige Erbin des Familienbetriebs wird.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Vorweggenommene Erbfolge, Erbverzicht, Pflichtteil.

Wann wird eine Abfindung eingesetzt?

Bei vorweggenommener Erbfolge oder Erbauseinandersetzungen.

Muss die Abfindung versteuert werden?

Sie kann schenkungs- oder erbschaftsteuerpflichtig sein.

Ist notarielle Beurkundung nötig?

Ja, wenn Immobilien oder Gesellschaftsanteile übertragen werden.

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