Abgabenordnung (AO)

  • Definition: Die Abgabenordnung (AO) ist das zentrale Gesetz des deutschen Steuerrechts. Sie regelt die Rechte und Pflichten von Steuerpflichtigen und Finanzbehörden sowie die Verfahren der Steuerfestsetzung und -erhebung.
  • Praxisbeispiel: Ein Unternehmer prüft bei einer Betriebsprüfung, ob Fristen zur Vorlage von Unterlagen gemäß §§ 146 ff. AO eingehalten wurden.
  • Schnittstellen: AO bildet die Grundlage für Umsatzsteuer, Einkommensteuer und  Körperschaftsteuer. Verknüpft mit Betriebsprüfung und Steuerstrafrecht.

Wofür brauche ich die AO?

Sie enthält grundlegende Vorschriften, die bei allen Steuerarten gelten.

Wer überwacht die Einhaltung der AO?

Die Finanzbehörden prüfen im Rahmen von Veranlagung und Betriebsprüfung.

Kann gegen AO-Bescheide Einspruch eingelegt werden?

Ja, innerhalb der  gesetzlich vorgesehenen Fristen kann Einspruch eingelegt werden.

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