Abmahnung

  • Definition: Eine Abmahnung ist die formale Rüge eines Pflichtverstoßes, insbesondere im Arbeitsrecht. Sie weist den Betroffenen auf die Pflichtverletzung hin und droht Konsequenzen bei Wiederholung an.
  • Praxisbeispiel: Ein Angestellter wird wegen wiederholten Zuspätkommens abgemahnt und auf mögliche Kündigung bei erneuter Verspätung hingewiesen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kündigung, Kündigungsfrist, Abfindung.

Wie muss eine Abmahnung aussehen?

Sie muss das Fehlverhalten konkret  beschreiben und zur Unterlassung auffordern.

Wann ist eine Abmahnung erforderlich?

Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist sie meist notwendig.

Kann man eine Abmahnung gerichtlich prüfen lassen?

Ja, Betroffene können eine Gegendarstellung verlangen oder die Entfernung aus der Personalakte.

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