Abnahmeprotokoll

  • Definition: Ein Abnahmeprotokoll hält den Zustand eines Mietobjekts bei Übergabe oder Rückgabe fest. Es dokumentiert Schäden und sichert Beweise für spätere Ansprüche.
  • Praxisbeispiel: Beim Auszug aus einer gewerblichen Immobilie wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das abgeplatzte Fliesen und ausstehende Renovierungsarbeiten auflistet.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Mietkaution, Rückbauverpflichtung, Übergabeprotokoll.

Muss ein Abnahmeprotokoll erstellt werden?

Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert.

Wer unterschreibt das Protokoll?

Beide Vertragsparteien sollten unterschreiben, um die Feststellungen zu bestätigen.

Darf man nachträglich Mängel geltend machen?

Nur bei versteckten Mängeln oder arglistiger Täuschung.

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