Abschlusserstellung

  • Definition: Die Abschlusserstellung umfasst die Erstellung des Jahresabschlusses und aller zugehörigen Unterlagen. Dazu gehören Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und gegebenenfalls Lagebericht.
  • Praxisbeispiel: Der Steuerberater erstellt für eine GmbH den Jahresabschluss und übermittelt die E-Bilanz an die Finanzverwaltung.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Finanzbuchhaltung, Kontenrahmen, Jahresabschlussberatung.

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Kaufleute und Kapitalgesellschaften sind dazu verpflichtet.

Welche Fristen gelten für die Abschlusserstellung?

In der Regel sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres.

Was passiert bei Fehlern im Abschluss?

Falsche oder verspätete Abschlüsse können zu Bußgeldern und Haftung führen.

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