Abschmelzmodell

  • Definition: Das Abschmelzmodell beschreibt die stufenweise Reduzierung eines Freibetrags oder einer Steuervergünstigung über einen bestimmten Zeitraum oder bei steigendem Einkommen.
  • Praxisbeispiel: Bei der Erbschaftsteuer wird der Verschonungsabschlag für Betriebsvermögen im Zehn-Jahres-Zeitraum abgeschmolzen, wenn der Betrieb nicht fortgeführt wird.
  • Schnittstellen: Verwandt mit Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer, Freibetrag.

Warum gibt es ein Abschmelzmodell?

Um Gestaltungen zu verhindern und Anreize für langfristiges Halten zu schaffen.

Gilt das Modell für alle Vermögensarten?

Nein, meist nur für bestimmte Steuervergünstigungen im Erb- und Schenkungsteuerrecht.

Kann man die Abschmelzung umgehen?

Gestaltungen sind möglich, sollten aber steuerlich geprüft werden.

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang