Abschreibung (AfA)

  • Definition: Abschreibung ist die planmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts auf die Nutzungsdauer. Steuerlich wird dadurch der Gewinn gemindert.
  • Praxisbeispiel: Ein Unternehmen schreibt eine Maschine über zehn Jahre linear ab; jährliche Abschreibung = Anschaffungskosten/10.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Investitionsabzugsbetrag, Bilanz, Umsatzsteuer (bei Vorsteuerabzug).

Welche Abschreibungsmethoden gibt es?

Lineare und degressive AfA sind am gebräuchlichsten.

Wie wird die Nutzungsdauer ermittelt?

Die AfA-Tabellen des BMF geben Anhaltspunkte.

Kann man außerplanmäßig abschreiben?

Ja, bei dauerhafter Wertminderung (Teilwertabschreibung).

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