Abwickler (Erbrecht)

  • Definition: Ein Abwickler oder Testamentsvollstrecker ist eine Person, die vom Erblasser eingesetzt wird, um dessen Nachlass zu verwalten und zu verteilen. Er hat umfassende Befugnisse im Rahmen der Testamentsvollstreckung.
  • Praxisbeispiel: Ein Unternehmer setzt einen Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker ein, der nach dem Tod die Firmenanteile verwaltet und an die Erben überträgt.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Testament, Nachlassverwaltung, Erbschein.

Welche Aufgaben hat ein Testamentsvollstrecker?

Er regelt den Nachlass, begleicht Schulden, verteilt Vermögen nach den Anordnungen.

Kann ein Testamentsvollstrecker haftbar gemacht werden?

Ja, bei Pflichtverletzungen haftet er persönlich.

Wie wird er vergütet?

Durch Testamentsvollstreckervergütung oder nach gesetzlicher Vergütungsordnung.

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