Abzugsverbot

  • Definition: Ein Abzugsverbot liegt vor, wenn gesetzlich festgelegt ist, dass bestimmte Aufwendungen steuerlich nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
  • Praxisbeispiel: Die Gewerbesteuer ist bei der Körperschaftsteuer nicht abzugsfähig; § 4 Abs. 5 EStG enthält weitere Verbote, etwa für Bewirtungskosten über 70 %.
  • Schnittstellen: Bezieht sich auf Betriebsausgaben, Steuerbilanz und Einkommensteuer.

Warum gibt es Abzugsverbote?

Zur Verhinderung doppelter Begünstigung oder zur Lenkung des Steuerpflichtigen.

Gelten Abzugsverbote für alle Unternehmen?

Ja, allerdings können sich Unterschiede im Detail ergeben.

Wie prüft das Finanzamt Abzugsverbote?

Im Rahmen der Betriebsprüfung und Veranlagung.

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