Adoptionsrecht (Kinderbetreuungsrecht)

  • Definition: Adoptionsrecht umfasst die rechtlichen Vorschriften zur Annahme eines minderjährigen oder volljährigen Menschen als Kind, wodurch ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.
  • Praxisbeispiel: Ein Stiefvater adoptiert das Kind seiner Ehefrau; nach der Adoption erlöschen die Verwandtschaftsverhältnisse zum leiblichen Vater.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kindschaftsrecht, Erbrecht, Namensrecht.

Wer darf adoptieren?

In Deutschland Ehepaare, Lebenspartnerschaften und Alleinstehende unter bestimmten Voraussetzungen.

Welche Folgen hat die Adoption?

Das Kind erlangt die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes; das Erbrecht wechselt.

Kann eine Adoption rückgängig gemacht werden?

Nur in Ausnahmefällen, etwa bei schweren Pflichtverletzungen.

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