Alleinerbe (Erbrecht)

  • Definition: Alleinerbe ist eine Person, die durch Verfügung von Todes wegen oder gesetzliche Erbfolge den gesamten Nachlass erhält. Es gibt keine Erbengemeinschaft.
  • Praxisbeispiel: Ein kinderloser Erblasser setzt seine Ehefrau testamentarisch zur Alleinerbin ein; sie erhält das gesamte Vermögen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Testament, Erbschein, Pflichtteil.

Kann man zum Alleinerben eingesetzt werden?

Ja, durch Testament oder Erbvertrag.

Welche Pflichten hat ein Alleinerbe?

Er muss Schulden begleichen und Erbschaftsteuer zahlen.

Kann ein Alleinerbe den Nachlass ausschlagen?

Ja, innerhalb von sechs Wochen.

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