Altenteil

  • Definition: Das Altenteil bezeichnet die Versorgung des bisherigen Eigentümers nach Übergabe eines landwirtschaftlichen Hofes. Es umfasst Wohnrecht und Natural- oder Geldleistungen.
  • Praxisbeispiel: Eltern übertragen ihren Hof an den Sohn und behalten sich ein lebenslanges Wohnrecht sowie eine monatliche Milchlieferung vor.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Altenteilsvertrag, Versorgungsleistungen, Nießbrauch.

Wie wird ein Altenteil vereinbart?

Durch notariellen Übergabevertrag bei Hofübertragung.

Kann ein Altenteil veräußert werden?

Nein, es ist höchstpersönlich und nicht übertragbar.

Wie wirkt sich das Altenteil steuerlich aus?

Es mindert die steuerpflichtige Schenkung und kann als Sonderausgabe abzugsfähig sein.

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang