Altenteilsvertrag

  • Definition: Der Altenteilsvertrag regelt die Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs an einen Nachfolger unter Vorbehalt von Versorgungspflichten zugunsten des Übergebers (Altenteil).
  • Praxisbeispiel: Eine Landwirtin überträgt ihren Hof an den Neffen. Im Vertrag wird ein lebenslanges Wohnrecht und Naturalversorgung vereinbart.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Altenteil, Übergabevertrag, Versorgungsleistungen.

Ist der Vertrag formbedürftig?

Ja, er muss notariell beurkundet werden.

Kann das Altenteil geändert werden?

Nur durch nachträgliche Vereinbarung beider Parteien.

Was passiert bei Streit?

Ansprüche können vor Gericht eingeklagt werden; Vermittlung durch Landwirtschaftskammern ist üblich.

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang