Anhang zum Jahresabschluss

  • Definition: Der Anhang erläutert die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Er enthält Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Rückstellungen und Haftungsverhältnissen.
  • Praxisbeispiel: Eine AG gibt im Anhang an, wie sie Fremdwährungen bewertet und welche Rückstellungen für Pensionen gebildet wurden.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Jahresabschlussberatung, Archivierungspflicht, Inventur.

Wer muss einen Anhang veröffentlichen?

Kapitalgesellschaften und gewisse Personengesellschaften.

Welche Informationen gehören hinein?

Bilanzierungsgrundsätze, Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnisse und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

Gibt es Erleichterungen?

Ja, kleine Unternehmen können bestimmte Angaben weglassen.

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