Anlagenverzeichnis

  • Definition: Das Anlagenverzeichnis listet alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungswert, Datum, Abschreibung und Restbuchwert auf.
  • Praxisbeispiel: Das Anlagenverzeichnis eines Maschinenbauers führt Maschinen,  Fahrzeuge und EDV-Equipment auf und dokumentiert deren Abschreibungen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Anlagespiegel, Abschreibung, Buchführungspflicht.

Ist ein Anlagenverzeichnis Pflicht?

Ja, für bilanzierende Unternehmen (§ 7 EStG).

Muss es dem Finanzamt vorgelegt werden?

Im Rahmen der Betriebsprüfung kann es angefordert werden.

Kann es digital geführt werden?

Ja, moderne Buchhaltungssoftware stellt entsprechende Module bereit.

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