Annahmeverpflichtung

  • Definition: Die Annahmeverpflichtung bezeichnet die Pflicht, Schenkungen innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzuzeigen (§ 30 ErbStG). Sie betrifft Schenker und Beschenkte.
  • Praxisbeispiel: Nach Übertragung eines Wertpapierdepots meldet die Beschenkte die Schenkung formgerecht beim Finanzamt an.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Schenkungsanzeige, Schenkungssteuererklärung, Freibetrag Schenkung.

Wer muss anzeigen?

Schenker und Beschenkte; bei mehreren Beschenkten jeder einzeln.

Welche Frist gilt?

Drei Monate ab Kenntnis des Erwerbs.

Was passiert bei Verstoß?

Es drohen Verspätungszuschläge und Schätzungen des steuerpflichtigen Erwerbs.

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