Anteilsübertragung

  • Definition: Unter Anteilsübertragung versteht man die Übertragung von Gesellschaftsanteilen (z.B. GmbH-Anteile). Sie kann durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft erfolgen und erfordert notarielle Beurkundung.
  • Praxisbeispiel: Ein Gesellschafter überträgt 30 % seiner GmbH-Anteile an einen neuen Investor; die Übertragung muss im Handelsregister eingetragen werden.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Share-Deal, Gesellschaftsvertrag, Vinkulierung.

Wann ist eine Anteilsübertragung steuerfrei?

Bei unentgeltlicher Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge gelten Freibeträge.

Ist die Zustimmung der Mitgesellschafter notwendig?

Das regelt der Gesellschaftsvertrag; häufig besteht ein Vorkaufsrecht.

Was kostet die notarielle Beurkundung?

Die Kosten richten sich nach dem Geschäftswert.

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