Arbeitgeberhaftung (Arbeitsrecht)

  • Definition: Arbeitgeberhaftung bezeichnet die Haftung des Arbeitgebers für Schäden, die Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit verursachen, sowie seine eigene Pflicht zur Schadensverhütung.
  • Praxisbeispiel: Ein Arbeitnehmer beschädigt bei der Auslieferung fremdes Eigentum; der Arbeitgeber haftet nur bei grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers, ansonsten werden Schäden geteilt.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Betriebsrisikolehre, Versicherung, Deliktsrecht.

Wann haftet der Arbeitgeber?

Bei Organisationsverschulden, mangelhaften Sicherheitsvorkehrungen oder Anordnung riskanter Arbeiten.

Wie wird die Haftung des Arbeitnehmers begrenzt?

Nach der gestuften Haftung: leicht fahrlässig – keine Haftung; grob fahrlässig – vollständige Haftung.

Kann man Haftung durch Vertrag ausschließen?

Schadensersatzpflichten können begrenzt werden, grobe Fahrlässigkeit ist aber nicht abbedungen.

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