Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitsrecht)

  • Definition: Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) Arbeitnehmer an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlässt. Es ist gesetzlich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.
  • Praxisbeispiel: Eine Zeitarbeitsfirma verleiht IT-Fachkräfte an ein großes Unternehmen für ein befristetes Projekt.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Zeitarbeit, Equal Pay, Kündigungsschutz.

Benötigt der Verleiher eine Erlaubnis?

Ja, eine behördliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.

Welche Rechte haben die Leiharbeitnehmer?

Gleiche Arbeitsbedingungen wie Stammmitarbeiter (Equal Treatment).

Wie lange darf eine Überlassung dauern?

Maximal 18 Monate; Ausnahmen über Tarifverträge.

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