Archivierungspflicht

  • Definition: Unter Archivierungspflicht versteht man die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen. Sie dienen der Nachvollziehbarkeit und Beweissicherung.
  • Praxisbeispiel: Ein Unternehmen speichert Eingangs- und Ausgangsrechnungen zehn Jahre lang digital, um steuerlichen Anforderungen zu genügen.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kontenrahmen, Finanzbuchhaltung, Abschlusserstellung.

Welche Fristen gelten?

Zehn Jahre für Buchungsbelege, sechs Jahre für sonstige Geschäftsunterlagen.

Darf digital archiviert werden?

Ja, sofern Unveränderbarkeit, Vollständigkeit und Lesbarkeit gewährleistet sind.

Gibt es Sanktionen bei Nichtbeachtung?

Ja, Steuerstrafen, Zuschätzungen und Verspätungszuschläge.

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