Aufhebung (Arbeitsrecht)

  • Definition: Eine Aufhebung (Aufhebungsvertrag) ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit dem das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird. Er ersetzt die Kündigung und kann eine Abfindung beinhalten.
  • Praxisbeispiel: Ein Unternehmen bietet einem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung an, um eine langwierige Kündigungsschutzklage zu vermeiden.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Kündigung, Abfindung, Arbeitslosengeld.

Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag?

Schnelle Einigung, Planungssicherheit, Vermeidung von Kündigungsfristen.

Welche Nachteile?

Gefahr einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und kein Kündigungsschutz.

Sollte man sich beraten lassen?

Ja, da rechtliche und finanzielle Folgen bestehen.

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