Aufsichtsrat (Handelsrecht)

  • Definition: Der Aufsichtsrat ist das Organ einer Aktiengesellschaft, das den Vorstand überwacht und berät. Er wird von der Hauptversammlung gewählt und hat Kontrollrechte.
  • Praxisbeispiel: Die Aufsichtsratsmitglieder einer börsennotierten AG genehmigen den Jahresabschluss, berufen Vorstandsmitglieder und überwachen die Geschäftspolitik.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Vorstand, Corporate Governance, Mitbestimmungsgesetz.

Wie setzt sich der Aufsichtsrat zusammen?

Je nach Größe der AG und Mitbestimmungsgesetz aus Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern.

Welche Pflichten hat der Aufsichtsrat?

Überwachung des Vorstands, Bericht an die Hauptversammlung, Bestellung und Abberufung des Vorstands.

Wie haftet der Aufsichtsrat?

Bei Pflichtverletzung kann er persönlich haften. 

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