Auftragsverarbeitung

  • Definition: Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet. Ein Vertrag regelt die Bedingungen und Verantwortlichkeiten.
  • Praxisbeispiel: Ein Unternehmen hostet seine CRM-Datenbank bei einem Cloud-Anbieter und schließt mit diesem einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Datenschutz-Folgenabschätzung, Technische und organisatorische Maßnahmen, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.

Braucht man immer einen Vertrag?

Ja, Art. 28 DSGVO schreibt einen schriftlichen oder elektronischen Vertrag vor.

Wer haftet bei Verstößen?

Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter können gesamtschuldnerisch haften.

Welche Inhalte muss der Vertrag haben?

Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Rechte und Pflichten und technische Maßnahmen.

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