Definition: Die Ausgleichungspflicht verpflichtet Abkömmlinge, die zu Lebzeiten des Erblassers Zuwendungen erhalten haben, diese im Rahmen der Erbauseinandersetzung auszugleichen. Sie soll Gleichbehandlung der Kinder gewährleisten.
Praxisbeispiel: Ein Sohn hat bereits 100 000 € als vorweggenommene Erbfolge erhalten; bei der späteren Erbteilung wird dieser Betrag berücksichtigt.
Schnittstellen: Verknüpft mit Pflichtteil, Vorweggenommene Erbfolge, Schenkungssteuer.
Welche Zuwendungen unterliegen der Ausgleichung?
Ausstattung, Gründungshilfe und Abfindung; nicht alltägliche Schenkungen.
Kann auf die Ausgleichung verzichtet werden?
Ja, durch ausdrückliche Erklärung im Testament.
Wie erfolgt die Berechnung?
Es wird die erhaltene Zuwendung dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet und dann der Erbteil ermittelt.
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