Außenprüfung (Betriebsprüfung)

  • Definition: Die Außenprüfung, häufig Betriebsprüfung genannt, ist eine durch das Finanzamt durchgeführte Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens. Sie dient der ordnungsgemäßen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen.
  • Praxisbeispiel: Ein Mittelstandsunternehmen erhält eine Prüfungsanordnung; der Prüfer untersucht Buchführung, Verträge und Steuererklärungen der letzten drei Jahre.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Betriebsprüfung, Steuerstrafrecht, Selbstanzeige.

Wie lange vorher wird eine Außenprüfung angekündigt?

In der Regel zwei Wochen vor Beginn.

Darf ich einen Berater hinzuziehen?

Ja, Steuerberater oder Anwalt können teilnehmen.

Welche Jahre werden geprüft?

Gewöhnlich drei bis vier vergangene Jahre, bei Verdacht auch länger.

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