Bedenkzeit (Arbeitsrecht)

  • Definition: Bedenkzeit ist die vom Arbeitgeber gesetzte Frist, innerhalb der der Arbeitnehmer ein Vertragsangebot, beispielsweise einen Aufhebungsvertrag, annehmen kann. Sie dient dem Schutz vor übereilten Entscheidungen.
  • Praxisbeispiel: Ein Arbeitnehmer erhält einen Aufhebungsvertrag zur Unterschrift; der Arbeitgeber gewährt drei Tage Bedenkzeit, während der sich der Arbeitnehmer beraten lassen kann.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Aufhebungsvertrag, Kündigungsschutz, Abfindung.

Ist eine Bedenkzeit gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, aber sie wird von der Rechtsprechung zur Fairness empfohlen.

Kann der Arbeitgeber seine Angebot zurückziehen?

Er ist bis zum Ablauf der Bedenkzeit an sein Angebot gebunden.

Sollte man einen Anwalt einschalten?

Ja, bei Aufhebungsverträgen ist rechtlicher Rat sinnvoll.

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