Beförderung (Arbeitsrecht)

  • Definition: Beförderung ist der Aufstieg eines Arbeitnehmers in eine höhere Position mit mehr Verantwortung und meist höherem Gehalt. Es gibt jedoch keinen gesetzlichen Anspruch darauf.
  • Praxisbeispiel: Eine Sachbearbeiterin wird zur Teamleiterin befördert; ihr Gehalt wird angepasst, und sie erhält neue Aufgaben.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Arbeitsvertrag, Gleichbehandlung, Tarifvertrag.

Besteht ein Rechtsanspruch auf Beförderung?

Nein, Beförderungen liegen im Ermessen des Arbeitgebers.

Kann eine Beförderung diskriminierend abgelehnt werden?

Nein, das AGG verbietet Diskriminierung nach Geschlecht, Alter, Herkunft etc.

Welche Dokumentation ist nötig?

Änderung des Arbeitsvertrags oder Zusatzvereinbarung.

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang