Befristung (Arbeitsrecht)

Definition: Befristung ist die zeitliche Begrenzung eines Arbeitsvertrags. Sie kann sachlich gerechtfertigt sein oder sachgrundlos bis zu zwei Jahren; mehrfach Verlängerungen sind limitiert.
Praxisbeispiel: Eine Mitarbeiterin wird für ein Projekt befristet für 18 Monate eingestellt; nach Ablauf endet das Arbeitsverhältnis automatisch.
Schnittstellen: Verknüpft mit TzBfG, Kündigung, Arbeitsvertrag.

Wie oft darf ein Vertrag verlängert werden?

Maximal dreimal innerhalb von zwei Jahren bei sachgrundloser Befristung.

Was ist ein Sachgrund?

Vorübergehender Bedarf, Krankheitsvertretung, Erprobung.

Wann wird die Befristung unwirksam?

Bei Verstoß gegen Schriftform oder Überschreitung der zulässigen Dauer.

Zurück zur Übersicht

Schreiben Sie unsTermin vereinbaren040 / 37 68 04 0Zum Seitenanfang