Berliner Testament

  • Definition: Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten, in dem sich beide gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und die Kinder zu Schlusserben. Es bietet Ehepartnern Versorgungsschutz.
  • Praxisbeispiel: Ehegatten setzen ein Berliner Testament auf: Nach dem Tod des ersten Partners erbt der andere alles, erst beim Tod des Letztversterbenden erben die Kinder.
  • Schnittstellen: Verknüpft mit Testament, Pflichtteil, Vorweggenommene Erbfolge.

Kann ein Berliner Testament widerrufen werden?

Nur gemeinsam oder nach dem Tod eines Ehepartners unter strengen Voraussetzungen.

Hat es Pflichtteilsrisiken?

Ja, die Kinder können nach dem ersten Erbfall ihren Pflichtteil verlangen.

Wie wird die Steuer berechnet?

Der überlebende Ehepartner nutzt den Freibetrag erneut; die Kinder erben später.

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